top of page

 Eltern- und Schülervertretung 

Die Elternvertretung der Musikschule Minden besteht seit dem 10. Mai 2016 aus:

Franziska Moennig

1. Vorsitzende

 

Tel. 0571 8292502

Uwe Kamp
2. Vorsitzender

Tel. 0571 8292897

elternvertretung (at) musikminden.de

Ordnung der Eltern- und Schülervertretung Musikschule Minden gGmbH

 

Präambel

Die Eltern- und Schülervertretung der Musikschule Minden gGmbH ist die Vertretung der Eltern der minderjährigen Schüler und die Vertretung der volljährigen Schüler an der Musikschule.

Ihr obliegt es,

∠     das Interesse und die Verantwortung für die Aufgaben der musikalischen Erziehung zu wahren und zu pflegen,

∠     der Elternschaft Gelegenheit zu Information und Aussprache zu geben,

∠     Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Musikschule zu unterbreiten,

∠     an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und

∠     das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Musikschule zu stärken.
 

Dafür schafft die Elternvertretung durch Elternbriefe und Aushänge auf der Website der Musikschule sowie Gespräche mit Lehrkräften und Leitung in kontinuierlichem Dialog einen stärkeren Bezug der Elternschaft zur Musikschule, um so einen Schulterschluss gemeinsamer Interessen herzustellen.

Außerdem vertritt die Elternvertretung die Interessen der Elternschaft der Musikschule Minden gegenüber dem Gesellschafter, der Stadt Minden, und anderen relevanten, politischen Instanzen.

Sie knüpft Kontakte und Netzwerke innerhalb der Stadt Minden zur Förderung des Musikschulgedankens und des kulturellen musikalischen Austauschs.

Das tut sie in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Freundeskreis (ehemals Förderverein) der Musikschule Minden.

Ziele 

Als Elternvertretung der Musikschule Minden setzen wir uns konkret für folgende Ziele ein:

∠     Eine angemessene, öffentliche Finanzierung der Musikschule Minden

∠     Die Erhaltung und Weiterentwicklung der Musikschule Minden und ihres vollständigen Bildungsangebotes

∠     Eine sozial verträgliche Gestaltung der Unterrichtsgebühren

∠     Die Sicherstellung der Qualitätsstandards und Qualitätsentwicklung des angebotenen Musikunterrichts

∠     Die Erhaltung und Weiterentwicklung der Breiten- und Spitzenförderung Mindener Musikschüler

 

 

 

§ 1 Aufgaben

Die Elternvertretung hat die Aufgabe, die Musikerziehung in der Musikschule zu fördern. Sie dient als Ansprechpartner für die Elternschaft und die volljährigen Musikschüler sowie für die Musikschulleitung und das Musikschulsekretariat. Insbesondere soll sie Ideen von Eltern diskutieren und weiterleiten und sich für die o.g. Ziele einsetzen.

§ 2 Mitglieder

(1)   Die Elternvertretung wird im Rahmen einer Elternvollversammlung gewählt.

(2)   Sie besteht aus einem ersten und einem zweiten Vorsitzenden. Diese werden für zwei Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt im Rahmen einer Elternvollversammlung. Alle anwesenden Eltern und volljährigen Schüler sind stimmberechtigt.

(3)   Die Musikschulleitung ist jederzeit eingeladen, an den Treffen der Elternvertretung teilzunehmen. Die Elternvertretung erachtet es als sinnvoll, dass die Musikschulleitung als Gast bei der jährlichen Elternvollversammlung anwesend ist.

(4)   Die Protokolle der Elternvertretung werden öffentlich in der Musikschule ausgehängt bzw. auf der Website veröffentlicht und liegen der Musikschulleitung und dem Musikschulsekretariat elektronisch vor.

(5)   Die Elternvertretung möchte sich zu einem Elternbeirat, einem ca. siebenköpfigen Gremium, ausbauen.

 

§ 3 Einberufung und Durchführung von Sitzungen

(1)   Die Elternvertretung lädt alle Eltern und volljährigen Musikschüler einmal im Jahr zu einer Elternvollversammlung ein. Beim Einladungs-Procedere wird sie vom Sekretariat der Musikschule aktiv unterstützt, z.B. per eMail-Verteiler, Aushänge, persönliche Verteilung durch Lehrkräfte an die Schüler.

(2)   Sollten es die Umstände erfordern, so setzen sich Elternvertretung und Musikschulleitung sowie weitere Akteure (Stadt Minden, Fachbereich 1 -Kulturdezernat) schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe eines Terminbegehrens, zusammen.

(3)   Bei Elternvollversammlungen gelten die dort gefassten Entschlüsse der Elternvertretung und der anwesenden Elternschaft, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Elternschaft, als beschlussfähig gefasst.

(4)   Die Elternvertretung kann zu ihren Sitzungen Gäste einladen.

(5)   Über die Sitzungen der Elternvertretung, auch mit anderen Akteuren, werden Protokolle verfasst und in der Musikschule bzw. auf der Website veröffentlicht.

 

 

 

§ 4 Information

Die Musikschulleitung informiert die Elternvertretung über alle relevanten, sie betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig/so früh wie möglich und umfassend, sodass die Elternvertretung ihre Aufgaben sinnvoll erfüllen kann.

§ 5 Unterstützung durch das Sekretariat

Das Musikschulsekretariat der Musikschule Minden unterstützt die Elternvertretung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, z.B. bei der Weitergabe/Verbreitung/dem Versand von Protokollen und anderen Informationen.
 

§ 6 Änderungen der Ordnung

Bei inhaltlichen Erfordernissen kann die Elternvertretung die vorliegende Ordnung ändern. Darüber hat sie die Musikschule und die Stadt Minden innerhalb von 14 Tagen zu informieren.

§ 7 Schlussbestimmung

Die Ordnung in ihrer grundlegenden Form wurde der Musikschulleitung und der Stadt Minden, vertreten durch den Fachbereich Kultur, am 5. Juli 2016 im Rahmen einer Gesellschafterversammlung, zur Kenntnis vorgelegt und trat danach mit sofortiger Wirkung in Kraft.

bottom of page