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Häufige Fragen & ihre Antworten...

  • Warum muss ich die Ferien durchbezahlen?
    Zahlungsmodus und Unterrichtsfrequenz sind zwei Dinge, die unmittelbar gar nichts miteinander zu tun haben. – Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr. Gezahlt wird sie in zwölf Teilbeträgen, also jeden Monat ein Zwölftel der Jahresgebühr. Das ist für alle Seiten am einfachsten, vor allem auch dann, wenn es während des Musikschuljahres zu Vetragsveränderungen kommt, beispielsweise durch einen Wechsel der Unterrichtsform. – Der Unterricht an der Musikschule wird wöchentlich erteilt, an Tagen, an denen auch die allgemein bildenden Schulen in NRW unterrichten. Je nach Wochentag kann man so pro Jahr etwa 37-39 Unterrichtseinheiten wahrnehmen – Grundlage für die Jahresgebühr. Würden wir auch während der Ferien unterrichten, kämen wir auf jährlich bis zu 52 Unterrichtseinheiten, mit der Folge, dass die Jahresgebühr und somit auch der monatliche Teilzahlungsbetrag um 30 % höher liegen müssten.
  • Ich kann nicht kommen, wann wird meine Stunde nachgeholt ?
    Leider können wir die Unterrichtsstunde nicht nachholen. Der Dozent ist anwesend und für Dich da auch wenn Du nicht kommst. In Ausnahmefällen z.B. Wegen Krankheit bieten wir eine Nachholstunde an allerdings nur wenn Lücken im Stundenplan sind. Sollten wir eine Unterrichtsstunde ausfallen lassen wird selbstverständlich schnellstens ein Nachholtermin angeboten. Sprich einfach Deinen Dozenten an.
  • Wie sind die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.
    Die geltenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte den AGB's.
  • Gibt es Ermäßigungen für den Unterricht?
    Wir gewähren Sozialermäßigung, Geschwister und Mehrfachermäßigung, sowie (auf Vorschlag des Hauptfachlehrers) eine Begabtenförderung. Bei Vorlage eines SGB II - oder Wohngeldbescheides gewähren wir eine Ermäßigung von 50%. Ein Rechtsanspruch auf diese Ermäßigungen besteht nicht. Die entsprechenden Regelungen finden Sie in der Rubrik Preise & AGB
  • Gibt es eine Warteliste?
    Sollten für den gewünschten Unterricht keine Kapazitäten frei sein, werden Sie von uns kontaktiert und Sie kommen unverbindlich auf die Warteliste. Sobald wir Ihnen einen Unterrichtsplatz anbieten können, werden Sie von uns informiert.
  • Kann ich auch monatlich statt quartalsweise bezahlen?
    Eine Abbuchung der Unterrichtsgebühren im Lastschriftverfahren ist EDV-bedingt nur quartalsweise alle 3 Monate möglich. Wenn Sie eine monatliche Zahlungsweise wünschen, so müssen Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einrichten.
  • Kann ich Instrumente ausleihen?
    Instrumentenausleihe ist möglich, aber wir können Ihnen die Verfügbarkeit des Instruments nicht garantieren. Setzen Sie sich bitte telefonisch über 0571/21995 oder per Mail unter info@musikminden.de mit uns in Verbindung.
  • Ich schaffe es nicht wöchentlich einen festen Unterrichtstermin anzunehmen. Gibt es flexible Modelle?
    Wenn Sie es z.B. nicht schaf­fen, wöchent­lich einen fes­ten Ter­min wahr­zu­neh­men, emp­feh­len wir unsere fle­xi­blen Unter­richts­pa­kete. Dabei kann der Ter­min für jede ein­zelne Unter­richts­stunde indi­vi­du­ell mit dem Leh­rer oder der Ver­wal­tung abge­stimmt wer­den. Abgerechnet wird in dem Fall über eine 10er Karte.
  • Ich habe Schwierigkeiten mit dem Bildungspaket...
    Wir sind Ihnen gern beim Ausfüllen des Antrags zum Bildungs und Teilhabepaket bei der Stadt Minden behilflich. Schauen Sie bitte zu den unten genannten Öffnungszeiten im Büro der Musikschule vorbei.
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